Erasmus for Young Entrepreneurs

Erasmus für Jungunternehmer geht in die zweite Runde!

Wir bieten europäischen Nachwuchskünstler*innen und Kreativen wieder die Möglichkeit, mit erfahrenden Kreativen zusammen zu arbeiten, die eigenen unternehmerischen Fähigkeiten auszubauen und Projekte zu erarbeiten.

 

Zwei Ziele, ein Programm!

„Erasmus for Young Entrepreneurs“ ist ein von der Europäischen Union finanziertes Austauschprogramm für Jungunternehmer*innen. Hierbei reist ein Jungunternehmer ins EU-Ausland, in ein Unternehmen um dort 1-6 Monate eine ganz besondere Kooperation einzugehen. Dabei soll es sich nämlich nicht um ein Praktikum handeln, sondern um eine gemeinsame Arbeit auf Augenhöhe. Es geht darum, europäische Netzwerke aufbauen und "entrepreneurial skills" zu vertiefen! Die europäische Partnerschaft zu der die Kontaktstelle Gelsenkirchen, Halfmannshof gehört, unterstützt vor allem Künstler*innen und Kreative.
 

 

Marie-Kristin Ahn (New Entrepreneur) mit Eduardo Forte (Host) in Barcelona

 

Auf ein Neues!

Die Stadt Gelsenkirchen ist seit Februar 2018 erneut lokale Kontaktstelle in Kooperation mit dem regionalen Partner ecce. Dabei arbeitet Gelsenkirchen eng mit seinen europäischen Partnern zusammen:
  • in Bilbao,
  • Rotterdam,
  • Košice,
  • der Kreativregion Linz & Oberösterreich,
  • Serbien,
  • Slowien
  • und der Region Ale in Schweden.
Das gemeinsames Ziel es ist einerseits, durch das Programm die Kreativwirtschaft in den jeweiligen Regionen zu unterstützen. Andererseits sollen durch die Kombination von (klassischen) Unternehmen und jungen, kreativen Unternehmern Synergieeffekte zwischen Wirftscht und Kunst angeregt werden. Durch solche Denk- und Handlungsweisen entstehen Innovationen, etwa wie im Social Design.
 

Das Agreement

Um den perfekten Match zwischen Unternehmen und Unternehmer zu finden, arbeiten die Kontaktstellen in den verschiedenen Ländern eng zusammen. So kann man jeweils als Host oder als Entrepreneur einen Aufruf herausgeben, mit dem sich die Partnerstellen auf die Suche begeben. Gleichzeitig kann man selbst in der Datenbank nach einem passenden Kooperationspartner suchen. Scheint der Match theoretisch passend zu sein, lernt man sich per Skype kennen. Wenn auch hier alles zufriedenstellend für alle verläuft, geht es einen Schritt weiter. Ein Agreement darüber, was während des Auslandsaufenthaltes passieren soll, wird aufgesetzt. Bald darauf beginnt dann der eigentliche Austausch ...
 

Hosts

Den gastgebenden Unternehmern entstehen durch die Teilnahme am Programm keine Kosten. Dafür können sie zusammen mit dem Young Creative Entrepreneur, den Sie, der Host als Mentor begleitet, in vielfältiger Weise von dieser Kooperation profitieren.
Die kreativen Jungunternehmer können dabei in der Künstlersiedlung Halfmannshof wohnen, während sie für 1-6 Monate in der Stadt oder Region arbeiten. Bewerbungen für das Austauschprogramm sind jederzeit auch für Unternehmer aus dem Ruhrgebiet möglich. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.
 
Ihre Vorteile und Möglichkeiten
  • internationale Kontakte knüpfen,
  • mit einem seriösen, hochmotivierten Jungunternehmer an konkreten Projekten zusammenarbeiten,
  • 
mehr über ausländische Märkte erfahren
,
  • innovative Lösungen für neue Geschäftsmodelle finden,
  • Kooperationsmöglichkeiten entdecken,
  • Ihre Geschäftstätigkeit in ein anderes Land ausweiten.
 

Young creative Entrepreneurs

Als young creative Entrepreneur erhalten sie einen finanziellen Zuschuss aus dem Programm der Europäischen Kommission. Der Host bietet ihnen nicht einfach einen Arbeitsplatz, sondern unterstützt sie als Mentor und fördert sie. Reisen sie als ausländische*r UnternehmerIn nach Gelsenkirchen, oder in die Region, können sie in der Künstlersiedlung Halfmannshof wohnen. Bewerbungen für das Austauschprogramm sind jederzeit möglich. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.
 
Ihre Vorteile und Möglichkeiten:
  • internationale Kontakte knüpfen
  • erfolgreiche Geschäftsleute kennenlernen
  • die Märkte und das Wirtschaftsleben in anderen Ländern Europas kennenlernen 
  • Kooperationsmöglichkeiten entdecken
  • Ihre branchenspezifischen Fähigkeiten stärken
  • einen Zuschuss aus einem Programm der Europäischen Kommission erhalten

 

Weitere Informationen zum Programm allgemein unter www.erasmus-entrepreneurs.eu.

 

FAQ

Ich bin JungunternehmerIn – kann ich teilnehmen?

Als neue(r) UnternehmerIn können Sie teilnehmen, sofern:

  • Sie fest vorhaben, ein eigenes Unternehmen zu gründen, und einen realistischen Geschäftsplan vorlegen können.
  • Sie innerhalb der letzten drei Jahre ein eigenes Unternehmen gegründet haben. Es gibt auch keine Altersbeschränkung.
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit einem/ einer erfahrene(n) UnternehmerIn 
  • Beitrag zur Entwicklung des Gastunternehmens zu leisten und Ihre eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Verfügung zu stellen.
 
Kann ich mich als GastunternehmerIn bewerben?

Sie können als Gastunternehmer teilnehmen, sofern:

  • Sie Ihren Wohnsitz in einem der teilnehmenden Länder haben.
  • Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen(KMU) besitzen bzw. leiten ODER Sie auf Vorstandsebene eines KMU unmittelbar in die Leitung des Unternehmens eingebunden sind.
  • Sie langjährige Erfahrung in der Leitung eines Unternehmens haben (mind. 3 Jahre).
  • Sie bereit sind, Ihre Kenntnisse und Erfahrung mit einem neuen Unternehmer zu teilen und als Mentor zu fungieren.
Wie wird sichergestellt, dass beide Parteien vom Austausch profitieren?

Es wird eine Qualitätsverpflichtungserklärung mit Zielsetzungen des Aufenthalts und einem Aktivitätsplan digital unterzeichnet.

 

Wer unterstützt den/die JungunternehmerIn bei der Organisation vor Ort?

Die Unterkunft und Anreise sind vom/ von der JungunternehmerIn selbst zu organisieren. Die ProjektmanagerIn der lokalen Kontaktstelle unterstützt dabei.

 

Mit welcher finanzielle Unterstützung ist zu rechnen?

Mit der finanziellen Unterstützung für neue UnternehmerIn soll ein Beitrag zu den Reise- und Unterhaltskosten während des Aufenthalts geleistet werden. Der Zuschuss wird von der lokalen Kontaktstelle ausgezahlt, bei welcher der/ die neue UnternehmerIn seine Bewerbung eingereicht hat. Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die Art der Auszahlung (z. B. Teilzahlung zu Beginn des Aufenthalts, monatliche Auszahlung etc.) werden in einer Vereinbarung zwischen dem neuen Unternehmer und der Vermittlungsstelle geregelt. Die Finanzhilfe wird auf monatlicher Basis durch die EU errechnet und richtet sich nach den allgemeinen Lebenshaltungskosten des Gastlandes.

Der/ die erfahrene UnternehmerIn übernimmt keine Kosten für den/ die JungunternehmerIn. 

 

Kontakt

Christiana van Osenbrüggen
local contact point Erasmus for Young Entrepreneurs

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